Gültig ab 1. Oktober 2021
Veranstalter/Vertragspartner ist die Firma:
Office
foodevents.ch
Inh.: Martin Isler
Hofackerstrasse 6b
8722 Kaltbrunn
info@foodevents.ch
+41 44 918 70 70
+41 79 349 37 44
Liefer- und Eventort / Produktion
foodevents.ch
Schulhausstrasse 21
8722 Kaltbrunn
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und foodevents.ch.
Sie bilden Bestandteil jeder Bestellung, Reservation und jeden Auftrages, die der Kunde bei foodevents.ch aufgibt, unabhängig davon wie die Bestellung, Reservation oder der Auftrag aufgegeben wird (per Email, Telefon, Online, etc.). Der Kunde erklärt sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er eine Bestellung, Reservation oder einen Auftrag aufgibt und verzichtet bei jeder Bestellung, Reservation, Auftrag und bei jedem Vertragsabschluss mit foodevents.ch auf allfällige eigene Geschäftsbedingungen.
Die Auftragsbestätigung muss schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt bei uns als eingegangen, wenn foodevents.ch im Besitze der Bestätigung ist. Es erfolgt keine Bestellungsannahme/Auftragsannahme ohne gültige Telefonnummer bzw. Rechnungsadresse. foodevents.ch lehnt Aufträge, bei denen ein Postfach als Liefer- oder Empfängeradresse angegeben wird, ab. Ausnahmefälle werden vorher schriftlich vereinbart.
Spezielle Wünsche können nach Absprache berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden übernommen.
Die Offerten/Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MWST (Ausnahmefälle vorher schriftlich vereinbart). Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Bitte beachten Sie das Gültigkeitsdatum in der Offerte. Aufträge, die nach Ablauf der Offertgültigkeit bei foodevents.ch eintreffen, können in der Regel nicht mehr zu den gleichen Konditionen oder gar nicht mehr ausgeführt werden.
Die Teilnahme an den Kursen und Events erfolgt auf eigene Gefahr. foodevents.ch übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung stehen. Dies gilt auch für Lebensmittelallergien und sonstige körperliche Reaktionen auf sämtliche verwendeten Lebensmittel und Getränke.
Der Kunde zeigt sich mit der Auftragsbestätigung einverstanden, dass foodevents.ch Fotos der Kurse und Events für Werbezwecke verwenden darf, welche im Zusammenhang mit dem Angebot von foodevents.ch stehen.
Eine definitive und verbindliche Anmeldung kann per Post, Email oder über das Anfrage-Formular auf der Homepage www.foodevents.ch erfolgen. Der Kunde erhält eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Falls der Kunde seine Teilnahme am Kurs mindestens 14 Tage vor dem Termin absagt, werden ihm keine Gebühren berechnet.
Bei Nichtbeachtung dieser Frist behält sich foodevents.ch das Recht vor, dem Kunden den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen.
Die Absage wird dem Kunden schriftlich bestätigt.
Bei ungenügender Teilnehmerzahl eines Kurses, behält sich foodevents.ch vor, den Kurs 7 Tage vor stattfindendem Datum abzusagen.
Bereits bezahlte Kurskosten werden dem Kunden vollumfänglich zurückerstattet oder für einen anderen Kurs gutgeschrieben.
Die definitive Buchung eines Events kann per Post oder Email erfolgen. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.
Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass foodevents.ch dies zu vertreten hat, werden dem Kunden folgende Annullationskosten der reservierten Leistungen verrechnet:
Absagen von Anlässen bis 39 Personen: Absagen von Anlässen ab 40 Personen:
bis 30 Tage vor Anlass Bearbeitungsgebühr CHF 250.– bis 90 Tage vor Anlass Bearbeitungsgebühr CHF 250.–
30 bis 15 Tage vor Anlassbeginn 25% 90 bis 61 Tage vor Anlassbeginn 25%
14 bis 10 Tage vor Anlassbeginn 50% 60 bis 31 Tage vor Anlassbeginn 50%
9 bis 4 Tage vor Anlassbeginn 75% 30 bis 15 Tage vor Anlassbeginn 75%
bis 3 Tage vor Anlassbeginn 100% ab 14 Tage vor Anlassbeginn 100%
Bei Teilannullierungen aller gebuchten Leistungen während obigen Absagezeiträumen, deren Wert das bestätigte Leistungsvolumen von
CHF 2’000.00 übersteigt, gelten die gleichen Bedingungen wie Ziff. 7.3.
Die Preise verstehen sich exkl. MWST.
Der Kunde verpflichtet sich, foodevents.ch die endgültige Teilnehmerzahl 4 Werktage vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen. Die gemeldete Teilnehmerzahl für Food and Beverage Leistungen gilt als Verrechnungsgrundlage. Bei einer höheren Teilnehmerzahl werden die effektiv anwesenden Personen verrechnet.
Eine Anpassung der Teilnehmerzahl von abzüglich, maximal 20% der gemeldeten Personenzahl, ist bis 5 Tage vor dem Anlass kostenlos möglich. Danach hat bei abnehmender Teilnehmerzahl dies jedoch keinen Einfluss auf die offerierten Personenkosten.
Durch die Anpassung der Personenzahl, können die Personenkosten variieren. Grundsätzlich gelten die Preise welche unter www.foodevents.ch veröffentlicht sind.
Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit foodevents.ch möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich an foodevents.ch zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können. Die Kosten für die Bewilligung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Wird seitens des Kunden ein bereits erteilter Auftrag annulliert, werden die entstandenen Aufwände und Kosten zu 100% verrechnet.
Für das Verpacken von Produkten verrechnet foodevents.ch die anfallende Arbeitszeit (evtl. nicht in der Offerte). Der Stundenansatz beträgt CHF 85.- pro Person. Unvorhergesehene Kosten, die z.B. bei kurzfristigen Aufträgen anfallen können (Expresspost, Kurierdienste, Extrafahrten, Überzeit, etc.), verrechnet foodevents.ch zusätzlich.
foodevents.ch ist bemüht, die vereinbarten Lieferdaten und Lieferzeiten einzuhalten. Sollte es durch äussere Umstände oder höhere Gewalt (z.B. verzögerte Rohmateriallieferung der Lieferanten, einen Unfall auf der Lieferroute oder das verspätete Zustellen durch ein von foodevents.ch mit der Überbringung beauftragten Unternehmens) zu Verspätungen kommen, lehnt foodevents.ch jegliche Haftung ab und der ganze Auftragswert wird fällig. Eine Annahmeverweigerung entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der bestellten Produkte.
Bei der Herstellung von Produkten kann es zu Ausschuss- oder Überschussmengen kommen. Der Ausschuss bis maximal 2% der bestellten Menge oder Charge geht zu Lasten des Kunden. Ein Überschuss bis maximal 10% der bestellten Menge oder Charge ist innerhalb der Toleranz und wird zu Lasten des Kunden zusätzlich verrechnet. Eine Reduktion der Bestellmenge eines bereits erteilten Auftrages ist bis 4 Wochen vor Liefertermin ohne Kostenfolge möglich. Danach kann foodevents.ch, sofern diese schon Aufwände hatte (z.B. Rohmaterial, Verpackungsmaterial, Arbeitszeit), die volle bestellte Menge verrechnen. Die Annullation eines bereits erteilten Auftrages oder Bestellung hat eine Annullationsgebühr von CHF 150.- zur Folge. Ist ein Auftrag erteilt und wird der Liefertermin nachträglich auf mehr als drei Monate später, auf unbestimmte Zeit oder zum zweiten Mal verschoben, annulliert foodevents.ch diesen Auftrag und verrechnet die Annullationsgebühr von CHF 150.- dem Kunden.
Bei der Herstellung von Erkennungszeichen (Firmenlogo) hat foodevents.ch beim Einfärben oder Airbrushen von Rohmaterialien nur wenige Lebensmittelfarben zur Verfügung. Sollte es zu Farbabweichungen kommen, auf die foodevents.ch keinen Einfluss hat und/oder diese innerhalb der Toleranz liegen, kann kein Anspruch geltend gemacht werden.
Die Torten von foodevents.ch bestehen aus Biskuit, Biskuit und Crème oder Biskuit und Parfait. Letztere beiden bestehen aus schnell verderblichen Rohmaterialien, weswegen eine Kühlung notwendig ist. foodevents.ch weist darauf hin, dass die Luftfeuchtigkeit eines Kühlraumes die Dekorationen beschädigen kann. foodevents.ch liefert die Produkte jeweils so an, dass ggf. die Torte und die Dekoration getrennt voneinander gelagert werden können und die definitive Zusammenstellung der Dekorelemente erst kurz vor dem Servieren erfolgen kann. Sollte es vom Ablauf der Lieferung oder der Bereitstellung etc. spezielle Anforderungen geben, wird foodevents.ch alles weitere mit den verantwortlichen Personen besprechen und organisieren. foodevents.ch lehnt jede Haftung ab.
Die Haltbarkeit der Pralinen beträgt mindestens 4 Wochen und die Torten sind maximal 2 Tage geniessbar. Diese Angaben sind nur verbindlich, wenn die Produkte richtig gelagert werden. Bitte beachten Sie dazu die foodevents.ch Richtlinien unter Lagerhaltung 9.7.
Die Produkte von foodevents.ch sind wie folgt zu lagern: Torten kühl und trocken bei max. 5 Grad C, Pralinen und Truffes kühl und trocken bei 15-19 Grad C (max. 24 Grad C), Schokoladenfiguren kühl und trocken bei 17-24 Grad C. Bei allen Produkten ist eine Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Folgende Produkte können zur Lagerhaltung im Kühlschrank gelagert werden: Pralinen, Truffes und Schokoladenfiguren.
Wird ein Produkt tiefgekühlt, so sind folgende Punkte massgebend: Produkte luftdicht verpacken (Originalverpackung bei Lieferung) am besten mit leichtem Vakuum (so kann später kontrolliert werden, ob die Verpackung luftdicht geblieben ist). Sollte sich Eisschnee innerhalb der Verpackung bilden, ist das Produkt gefährdet Schaden zu erleiden. Es kann Austrocknung oder Gefrierbrand entstehen). Die Produkte beim Einfrieren so verteilen, dass sie schnell auf die minimale Tiefkühltemperatur von -18 Grad C gebracht werden können. Die Lagerung ist über mehrere Wochen möglich. Beim Auftauen der Produkte ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass unter keinen Umständen die luftdichte Verpackung geöffnet wird, bevor das Produkt nicht seine Umgebungstemperatur erreicht hat, z.B. Kühlschrank 5 Grad C. Dies kann je nach Produktdurchmesser bis zu 3 Stunden dauern. Wird die Verpackung zu früh geöffnet, bildet sich Kondensfeuchtigkeit auf der Oberfläche des Produktes. Ein Auflösen des Staubzuckers, Wassertropfenbildung auf der Oberfläche und/oder die unerwünschte Wasseraufnahme (lumpige Produkte) sind die direkte Folge davon. Folgende Produkte eignen sich zum Tiefkühlen: Torten, Pralinen, Truffes und Gebäck aller Art. Auf keinen Fall dürfen Schokoladenfiguren tiefgekühlt werden.
Müssen Depotwaren und Leergebinde wieder durch foodevents.ch abgeholt werden, gelten die Preisangaben unter Punkt 13.1.
Notfalllieferungen und Expresssendungen verrechnet foodevents.ch nach Aufwand. foodevents.ch freut sich über die Rückgabe der wieder verwendbaren Boxen.
Das zur Verfügung stellen von Transportkisten, Styroporschachteln, Tortenständern, Platten oder anderen Gebinden (Leergut) untersteht den Bestimmungen über die Gebrauchsausleihe (OR Art. 305ff). Der Kunde ist somit verpflichtet das Leergut nach Gebrauch wieder an foodevents.ch zurückzugeben. Bringt der Auftraggeber das Leergut innert drei Werktagen nach Lieferdatum wieder bei foodevents.ch zurück, wird dem Kunden die Depotleistung zurückvergütet (von der Rest-Rechnung abgezogen, keine Barauszahlung). Sollte foodevents.ch die Depotwaren oder Leergut nicht zurückerhalten, werden dem Kunden die entstanden Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweis: Wird nach der Hochzeit in die Flitterwochen gefahren, sollte eine Person beauftragt werden, die den Tortenständer und die Depotwaren rechtzeitig zurückbringt.
Die definitive Buchung eines Caterings oder Partyservice-Auftrags kann per Post oder Email erfolgen. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.
Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass foodevents.ch dies zu vertreten hat, werden dem Kunden folgende Annullationskosten der reservierten Leistungen verrechnet:
Absagen von Anlässen bis 39 Personen: Absagen von Anlässen ab 40 Personen:
bis 30 Tage vor Anlass Bearbeitungsgebühr CHF 250.– bis 90 Tage vor Anlass Bearbeitungsgebühr CHF 250.–
30 bis 15 Tage vor Anlassbeginn 25% 90 bis 61 Tage vor Anlassbeginn 25%
14 bis 10 Tage vor Anlassbeginn 50% 60 bis 31 Tage vor Anlassbeginn 50%
9 bis 4 Tage vor Anlassbeginn 75% 30 bis 15 Tage vor Anlassbeginn 75%
bis 3 Tage vor Anlassbeginn 100% ab 14 Tage vor Anlassbeginn 100%
Bei Teilannullierungen aller gebuchten Leistungen während obigen Absagezeiträumen, deren Wert das bestätigte Leistungsvolumen von
CHF 2’000.00 übersteigt, gelten die gleichen Bedingungen wie Ziff. 7.3.
Die Preise verstehen sich exkl. MWST.
Dauert ein Anlass länger als 23:00 Uhr werden die Folgestunden wie folgt in Rechnung gestellt:
-23:00 – 24:00 Uhr Fr. 130.– / Stunde & Servicemitarbeiter
-24:00 – 03:00 Uhr Fr. 150.– / Stunde & Servicemitarbeiter
-23:00 – 24:00 Uhr Fr. 160.– / Stunde & Eventleitung
-24:00 – 03:00 Uhr Fr. 220.– / Stunde & Eventleitung
Die definitive Buchung kann per Post oder Email erfolgen. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte. Der Kunde erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Wird ein Anlass vom Kunden annulliert, werden folgende Annullationskosten gestellt:
Velo Miete:
– bis 20 Tage vor gebuchtem Anlass: 50% gem. Offerte
– bis 10 Tage vor gebuchtem Anlass: 70% gem. Offerte
– ab 5 Tage vor gebuchtem Anlass: 100% gem. Offerte
Glace Bestellung in 4 Liter Standard Gebinde:
– bis 20 Tage vor Reservationstermin: CHF 200.- Bearbeitungsgebühr
– bis 10 Tage vor Reservationstermin: 70% Materialkosten gem. Offerte
– ab 5 Tage vor Reservationstermin: 100% Materialkosten gem. Offerte
Lieferkosten gem. Offerte.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden folgende Tarife verrechnet:
– Postversand bis 2 Kg CHF 15.–
– Postversand über 2 Kg nach Aufwand.
Bei einfachen Lieferungen mit Übergabezeiten bis 10 Minuten durch foodevents.ch wird dem Kunden eine Pauschale von CHF 4.- pro km verrechnet.
Ab 10 Minuten Übergabezeit erlaubt sich foodevents.ch die entstandene Wartezeit zu einem Stundenansatz von CHF 85.- in Rechnung zu stellen.
Eine Barauszahlung der Geschenkgutscheine ist ausgeschlossen.
Die allgemeinen Zahlungsbedingungen sind 10 Tage, rein netto. Die Zahlung hat bar, mit Kreditkarte, Bank- oder Postüberweisung zu erfolgen. Fremdspesen werden dem Kunden weiter verrechnet.
Für Anlässe mit einer ausländischen Rechnungsadresse wird eine 100% Vorauszahlung über die vereinbarten Leistungen verlangt.
foodevents.ch ist jederzeit berechtigt, Vorauskasse oder Anzahlungen für Aufträge und Bestellungen einzufordern.
Die erste Mahnung ist kostenlos.
Die Mahngebühr beträgt für die 2. Mahnung CHF 100.- für die 3. und jede weitere Mahnung CHF 200.-
Der Kunde haftet gegenüber foodevents.ch für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Teilnehmer verursacht werden, ohne dass foodevents.ch dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Foodevents.ch lehnt jede Haftung für Diebstahlt und Beschädigung der, durch den Veranstalter, Teilnehmer oder Dritten, eingebrachten Materialien ab.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und foodevents.ch unterliegt Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von foodevents.ch.